WAS KOSTET ERGOTHERAPIE?
Kosten
Die Kosten für die Behandlung mit Ergotherapie wird in den allermeisten Fällen von Ihrer Krankenkasse übernommen, sofern Sie eine Verordnung (ein Rezept) haben. Diese Verordnung stellt Ihnen ein Hausarzt, Facharzt oder ein Krankenhaus aus. Diese Verordnung benötige ich dringend eine Woche vor Beginn der Behandlung, entweder per Post oder Sie bringen es persönlich vorbei.
Gesetzliche Krankenversicherung – Zuzahlungen
Bei Erwachsenen ab 18 Jahren wird eine Zuzahlung fällig. Diese setzt sich aus einer Verordnungsgebühr von € 10, – und 10% des gesamten Verordnungswertes zusammen. Diese Zuzahlung müssen wir für die Krankenkassen von Ihnen einziehen, außer Sie sind befreit von der Zuzahlung (Befreiungsausweis). Ich bitte Sie, die Zuzahlung bis spätestens zur zweiten Behandlung zu überweisen.
Private Krankenversicherung
Sind Sie privat versichert, werde ich Ihnen nach Abschluss der Behandlung die Kosten der Behandlung in Rechnung stellen. Diese Rechnung können Sie dann bei Ihrer Versicherung zur Erstattung einreichen. Sie bekommen vorab eine Honorarvereinbarung von mir, die Sie bei Ihrer Versicherung oder bei der Beihilfestelle einreichen können, so dass Sie vorab klären können, ob und in welcher Höhe die Kosten der Therapie übernommen werden.
Die Höhe der Erstattung entnehmen Sie bitte Ihrem PKV-Vertrag.
Es kann im Einzelfall zu einer nicht vollständigen Erstattung der Gebührenrechnung durch die Versicherungsstellen kommen! Bitte klären Sie daher vor Beginn der Behandlung mit Ihrer Krankenkasse ab, in welcher Höhe die Kosten für die Behandlung übernommen werden.